27. Januar 2025
90%-Regelung für EnMS nach §8 EnEfG
BAFA bestätigt 90%-Regelung für Energiemanagementsysteme nach § 8 EnEfG
Gute Nachrichten für Unternehmen: Das BAFA hat im Schriftverkehr bestätigt, dass die bewährte 90%-Regelung des EDL-G auch für Energie- und Umweltmanagementsysteme nach § 8 EnEfG Anwedung finden soll.
Das bedeutet, dass verpflichtete Unternehmen in Deutschland ihren gesamten Endenergieverbrauch zwar über alle Standorte erfassen und bei mehr als 7,5 GWh ein EnMS einführen müssen. Aber nur die Standorte in den Anwendungsbereich des zertifizierten Energie- (DIN EN ISO 50001) oder Umweltmanagementsystems (EMAS) aufnehmen sind, die in Summe mindestens 90% des Gesamtendenergiebedarfs abdecken.
Eine offizielle Veröffentlichung dieser Regelung durch das BAFA ist für Januar 2025 im Rahmen der Aktualisierung der relevanten Merkblätter vorgesehen. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne bei mir melden.